Artikel 1 Ausbildung

Die Karateschule Ägeri verpflichtet sich, die Kursteilnehmerin / den Kursteilnehmer entsprechend seinen Fähigkeiten, seiner bisherigen Ausbildung und seiner charakterlichen Eigenschaften im Umfang der vereinbarten Trainingsstunden in der fernöstlichen Kampf- und Bewegungskunst auszubilden.

Artikel 2 Übertragbarkeit

Der Trainingsvertrag ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

Artikel 3 Krankheit, Militärdienst, Praktikumszeit

Im Krankheitsfall oder im Falle eines Unterbruches durch den Militärdienst, Zivildienst oder Praktikums (länger als 1 Monat) kann die Mitgliedschaft unterbrochen werden (unter Vorlage eines Marschbefehls o.ä. oder Arztzeugnisses)

Artikel 4 Vereinbarungsdauer, Vereinbarungsverlängerung, Vereinbarungskündigung, Ferien

Die Vereinbarung wird fest für ein Trimester (4 Monate) abgeschlossen; am Ende der Laufzeit, erneuert sich die Vereinbarung automatisch um die selbe Dauer (Rahmenvertrag gemäss OR 6). Eine Kündigung ist schriftlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Vertragsablauf zu erfolgen. Nichtbenutzen des Angebots berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung des finanziellen Beitrags. Die Karateschule Ägeri ist berechtigt, 12 Wochen Trainingsferien pro Kalenderjahr einzulegen. Die Ferien werden jeweils im Voraus angekündigt und entsprechen in der Regel dem Ferienplan der Zuger Schulbetriebe. Fällt die Trainingszeit dennoch in die Schulferienzeit nach Zuger Schulbetrieben kann sie reduziert stattfinden. Die Vereinbarung wird fest für ein Trimester (4 Monate) abgeschlossen; am Ende der Laufzeit, erneuert sich die Vereinbarung automatisch um die selbe Dauer (Rahmenvertrag gemäss OR 6). Eine Kündigung ist schriftlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Vertragsablauf zu erfolgen. Nichtbenutzen des Angebots berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung des finanziellen Beitrags. Die Karateschule Ägeri ist berechtigt, 12 Wochen Trainingsferien pro Kalenderjahr einzulegen. Die Ferien werden jeweils im Voraus angekündigt und entsprechen in der Regel dem Ferienplan der Zuger Schulbetriebe. Fällt die Trainingszeit dennoch in die Schulferienzeit nach Zuger Schulbetrieben kann sie reduziert stattfinden.

Artikel 5 Bezahlung der Mitgliederbeiträge, Preise

Die Mitgliederbeiträge werden im Voraus entrichtet. Nicht entrichtete Mitgliederbeiträge werden zuzüglich von 15.- SFr. Mahngebühren / Bearbeitungsspesen pro Mahnung nachgefordert. Externe Inkassogebühren werden dem Schüler weiterverrechnet.

Artikel 6 Änderung des Angebots

Die Karateschule Ägeri ist berechtigt, das Angebot jederzeit zu ändern.

Artikel 7 Haftung der Infrastruktur

Der Schüler / die Schülerin haftet für von ihm verursachte Schäden an Infrastruktur und anderen Schäden.

Artikel 8 Versicherung

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Die Karateschule Ägeri haftet in keinem Falle.

Artikel 9 Diebstahl, Verlust von Wertgegenständen

Bei Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen in den Trainingsräumlichkeiten und Umkleidekabinen übernimmt die Karateschule Ägeri keine Haftung.

Artikel 10 Verweis von der Schule

Schülerinnen und Schüler, die dem Ansehen der Karateschule Ägeri schaden oder sich während der Stunde schlecht betragen, können nach Ermessen des Leiters mit sofortiger Wirkung von der Schule ausgeschlossen werden. Eine Angabe des Grundes ist nicht zwingend. Es besteht in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung des finanziellen Beitrags.

Artikel 11 Information der Schülerinnen und Schüler / Änderung des Angebots

Die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer werden regelmässig mündlich und per E-Mail über Veränderungen, Trainingsausfälle, Ferien zukünftige und vergangene Ereignisse, Neuigkeiten, Regel- und Vertragsänderungen verbindlich informiert; erhebt die Teilnehmerin / der Teilnehmer nicht innert 10 Tagen bei der Schulleitung Einsprache gegen Erneuerungen, gelten diese als akzeptiert. Die Karateschule Ägeri kann ihr Angebot und die Trainingszeiten jederzeit ändern. Die Kursteilnehmerin / der Kursteilnehmer hat im Falle einer Reduktion des Angebotes oder der Trainingszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung. Die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer werden regelmässig mündlich und per E-Mail über Veränderungen, Trainingsausfälle, Ferien zukünftige und vergangene Ereignisse, Neuigkeiten, Regel- und Vertragsänderungen verbindlich informiert; erhebt die Teilnehmerin / der Teilnehmer nicht innert 10 Tagen bei der Schulleitung Einsprache gegen Erneuerungen, gelten diese als akzeptiert. Die Karateschule Ägeri kann ihr Angebot und die Trainingszeiten jederzeit ändern. Die Kursteilnehmerin / der Kursteilnehmer hat im Falle einer Reduktion des Angebotes oder der Trainingszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung.

Artikel 12 Foto- und Videomaterial

Die Karateschule Ägeri ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen während dem Training für eigene Werbezwecke anzufertigen und zu publizieren. Das Copyright der Erzeugnisse liegt alleine bei der Karateschule Ägeri.

Artikel 13 übrige Bestimmungen

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des ZGB/OR und die allgemeinen Dojoregeln. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ungültig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch in Kraft. Artikel 14 Gerichtsstand Das örtliche Gericht